Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Auftraggeber überträgt der Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann zur Durchsetzung seiner Schutz-, Eigentums- und Besitzinteressen das Hausrecht. Ihm ist bekannt, dass sich unsere Firma nur der Jedermannrechte bedienen kann.
2. Die Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann wird zur Einhaltung der Überwachungsverordnung und zur Belehrung der mit der Erfüllung der Sicherheitsdienstleistung eingesetzten Mitarbeiter nach dem § 8 der Bewachungsverordnung und des § 5 BDSG (Verschwiegenheitspflicht) verpflichtet.
3. Mit der Auftragserteilung an die Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann erkennt der Auftraggeber die AGB des DOP an.
4. Die Auftragsannahme durch die Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch Dienstantritt.
5. Die Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann haftet im Rahmen der Versicherungsbedingungen wie folgt:
a) für Personenschäden bis zum Höchstbetrag 1.000.000,- €
b) für Sachschäden bis zum Höchstbetrag 250.000,- €
c) für Abhandenkommen bewachter Sachen bis zum Höchstbetrag 15.000,- €
d) für reine Vermögensschäden bis zum Höchstbetrag 12.500,- €
Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen zwei Monaten nach Eintritt des Schadenereignisses geltend gemacht wird.
Von der Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann im Zuge der Erfüllung der Sicherheitsdienstleistung festgestellte/nicht festgestellte Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, begründen gegenüber der Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann keinen Haftungsanspruch.
Bei nicht fristgerechter Zahlung der Vertragspreise entfällt der Anspruch auf Haftung seitens der Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann.
Ausgeschlossen von der Haftung sind Schäden, die bei der Bedienung und Überwachung von Maschinen, Öfen, Kesseln, Heizungsvorrichtungen und EDV-Geräten entstehen.
Wünsche bezüglich der Bedienung solcher Anlagen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Ausgeschlossen von der Haftung sind an vermieteter Sicherungs- und Kommunikationstechnik durch Schuld Anderer, insbesondere durch Diebstahl und Vandalismus, entstandene Schäden.
Auf Wunsch können die angegebenen Haftungsbeträge gegen Mehrkosten erhöht werden.
6. Die Vertragspreise sind bis zum 10. (zehnten) Tag nach dem Tag der Rechnungslegung durch Eingang auf das Konto der Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann zu begleichen.
Die Rechnung wird grundsätzlich gelegt
a) 1 (ein) Tag nach der erbrachten Sicherheitsdienstleistung, bei Aufträgen, die kürzer als 1 (einen) Monat laufen,
b) bei Sicherheitsdienstleistungen, die länger als 1 (ein) Monat laufen, zur Monatsmitte und zum Monatsende,
c) beim Einsatz von Sicherungs- und Kommunikationstechnik für den Montage/Demontageaufwand 1 (ein)
Tag nach der/dem Installation/Leistungsbeginn,
d) bei vermieteter Sicherungs- und Kommunikationstechnik ist die Miete zum 1. des Mietmonats zu begleichen
Die Aufrechnung und Zurückhaltung von Vertragspreisen ist ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug entfällt der Anspruch auf Haftung und die Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann ist berechtigt, die Leistung zu mindern bzw. auszusetzen ohne, dass der Auftraggeber von der Zahlung für die nicht erbrachten Leistung oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist.
Bei strittiger Rechnungshöhe ist vom Auftraggeber der unstrittige Betrag in den vorgenannten Fristen zu begleichen.
7. Wenn nicht anders vereinbart, gilt der Vertrag für den vereinbarten Einsatzzeitraum bzw. für die Dauer eines Jahres.
In diesem Fall verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf mit einem eingeschriebenen Brief gekündigt wird.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber jederzeit gegen Zahlung einer Abstandssumme von 40 % der ausstehenden Vertragsgebühr des Vertragszeitraumes vorzeitig beendet werden.
Gewünschte Veränderungen der Dienstzeiten und des Sicherungsumfanges sind schriftlich anzuzeigen.
Für daraufhin erfolgte Änderungen der Vertragssummen zum Nachteil der Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann ist für den Minderbetrag eine Abstandssumme von 40 % der ausstehenden Bewachungsgebühr des Vertragszeitraumes zu zahlen.
Die Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann kann vom Vertrag bei wiederholten verspäteten Zahlungen des Vertragspreises jederzeit endgültig zurücktreten.
8. Die Vertragspreise sind bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr unveränderlich.
Für die Folgezeit gilt bei Vorliegen von Einvernehmlichkeit mit dem Auftraggeber bei eingetretenen und eintretenden Tarifmäßigen Lohnänderungen am Ort der Sicherheitsdienstleistung einmal pro Jahr, daß sich der Vertragspreis im gleichen Prozentsatz ändert.
Ist es in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zu keiner Einvernehmlichkeit gekommen, hat die Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann das Recht zur Kündigung des Vertrages binnen 4 Wochen.
9. Im Kriegs- und / oder Streikfall sowie bei höherer Gewalt, ist die Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann zur Aussetzung des Vertrages berechtigt.
10. Etwaige Unregelmäßigkeiten in der Dienstdurchführung, wie auch Nichterfüllung des Vertrages durch die Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann, sind dem Inhaber der Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann unverzüglich zwecks Abstellung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls können Rechte daraus nicht abgeleitet werden.
Erhebliche Verstöße der Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann gegen den Vertrag berechtigen nach wiederholten schriftlichen Mahnungen zur fristlosen Kündigung.
11. Beleuchtung, Beheizung, auftragsbezogenes Telefonieren, die Bereitstellung des
Aufenthaltsraumes/Überwachungslokals sowie erforderlicher Schlüssel und Schlösser und Kosten der Polizei infolge ausgelöster Auftragsbezogener Alarmierungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
12. Die Lieferzeit für Sicherheits- und Kommunikationstechnik beträgt 14 Tage.
13. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann rechtzeitig Änderungen zum Sicherheitsauftrag mitzuteilen, die Einfluss auf die ordnungsgemäße Durchführung der Sicherheitsdienstleistung bzw. die Wirksamkeit der eingesetzten Sicherungstechnik haben können.
14. Auf Wunsch des Auftraggebers vorzunehmende Veränderungen und Ergänzungen an der eingesetzten Sicherungs- und Kommunikationstechnik sind rechtzeitig anzuzeigen. Festgestellten Schäden und Ausfälle an der Sicherungs- und Kommunikationstechnik sind der Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann unverzüglich mitzuteilen, und werden spätestens beginnend nach 8 Stunden repariert. Veränderungen, Ergänzungen und festgestellte Schäden sind sofern sie nicht der Haftung der Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann unterliegen entsprechend des Aufwandes kostenpflichtig.
15. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden/Auftraggeber finden auch dann keine Anwendung, wenn die Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde/Auftraggeber hierauf Bezug nimmt.
16. Die Dienstausführung erfolgt auf der Grundlage der Allgemeinen Dienstanweisung der Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann und einer speziellen Objektbezogenen Dienstanweisung, die nach schriftlicher Anforderung des Auftraggebers unverzüglich nach Leistungsbeginn zu erstellen sind.
Die allgemeine und objektspezifische Dienstanweisung wird Bestandteil des Überwachungsauftrages/ -vertrages.
17. Die Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann ist berechtigt für die Realisierung des Überwachungsauftrages anerkannte Subunternehmen für technische Teilaufgaben zu beauftragen und Unternehmern zu beauftragen, die den Auflagen des § 34 GewO genügen.
18. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die im Vertrag genannten Personenbezogenen Daten gemäß § 3 BDSG in einer Datenverarbeitungsanlage bearbeitet werden können.
19. Bei einer Rechtsnachfolge von Auftraggeber/Auftragnehmer (Firma ISPT Security & Consulting Nico Herrmann) tritt der jeweilige Rechtsnachfolger in den Vertrag ein.
Bei einer ganzen oder teilweisen Übernahme der Sicherheitsdienstleistung durch andere Rechtsträger treten diese in die Pflichten und Rechte des Auftraggebers ein.
20. Änderungen dieser AGB und der Überwachungsverträge bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden gibt es nicht und haben keine Rechtskraft.
21. Gerichtsstand ist Amtsgericht Gotha.
22. Die allgemeinen Kündigungsfristen betragen 3 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres, soweit nicht andere Kündigungsfristen mit dem Kunden laut Zusatzvereinbarung getroffen wurden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.